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Urteil aus Lausanne: Öffentliche Gelder müssen faire Löhne sichern

(pd) Das Bundesgericht stärkt Mindestlöhne als wirksames Mittel gegen Armut trotz Arbeit. Für den Verband des Personals öffentlicher Dienste (VPOD) Aargau/Solothurn ist klar: Das Urteil gibt Rückenwind für faire Löhne, starke Gesamtarbeitsverträge und eine öffentliche Hand, die Verantwortung übernimmt. Wo öffentliche Gelder fliessen, müssen auch faire Arbeitsbedingungen gelten.

Das Bundesgericht hat mit seinem Entscheid zu den kommunalen Mindestlöhnen in Zürich und Winterthur bestätigt, dass Mindestlöhne rechtlich zulässig sind. Das Signal reicht über die beiden Städte hinaus: Wer arbeitet, muss vom Lohn leben können. Dieser Grundsatz gilt auch in Aargau und Solothurn.

Viele Menschen leisten jeden Tag Arbeit, ohne die unser Alltag nicht funktionieren würde: in der Reinigung, in der Betreuung, in der Pflege, im Verkauf, in der Gastronomie, in sozialen Institutionen, in der Bildung und in vielen weiteren Bereichen. Diese Arbeit verdient mehr als Anerkennung. Sie verdient Löhne, die Sicherheit geben.

Solothurn: Faire Löhne bleiben zentral

Im Kanton Solothurn hat die Debatte um faire Mindestlöhne gezeigt, wie wichtig die Frage existenzsichernder Einkommen ist. Gerade in Branchen mit tiefen Löhnen braucht es verbindliche Standards, starke Gesamtarbeitsverträge und politischen Willen. Alexandra Rohn, Präsidentin des VPOD Aargau/Solothurn und Kantonsrätin Grüne Solothurn, sagt: «Das Urteil aus Lausanne gibt Rückenwind für alle, die sich für faire Löhne einsetzen. Es zeigt: Mindestlöhne sind kein Angriff auf die Sozialpartnerschaft, sondern ein Schutz für Menschen, die arbeiten und trotzdem unter Druck stehen. Auch im Kanton Solothurn bleibt die Frage zentral, wie wir sicherstellen, dass Arbeit zum Leben reicht. Respekt zeigt sich nicht nur in Worten. Respekt zeigt sich auch im Lohn.»

Aargau: Öffentliche Verantwortung ernst nehmen

Im Kanton Aargau gibt es keinen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn. Umso wichtiger sind klare Vorgaben dort, wo der Kanton, die Gemeinden oder öffentlich finanzierte Institutionen Verantwortung tragen: bei öffentlichen Aufträgen, in ausgelagerten Dienstleistungen, in subventionierten Betrieben und in Gesamtarbeitsverträgen. Stefan Dietrich, Vorstandsmitglied des VPOD Aargau/Solothurn und Grossrat SP Aargau, sagt: «Das Urteil ist auch für den Aargau relevant. Wenn der Kanton Leistungen bestellt, finanziert oder unterstützt, muss er faire Arbeitsbedingungen einfordern. Öffentliche Gelder sollen gute Arbeit ermöglichen und nicht Lohndruck verstärken. Wer für die Öffentlichkeit arbeitet, verdient einen Lohn, der ein würdiges Leben erlaubt.»

Der VPOD Aargau/Solothurn warnt davor, Mindestlöhne und Gesamtarbeitsverträge gegeneinander auszuspielen. Gute GAV sind ein zentrales gewerkschaftliches Instrument. Sie müssen Arbeitnehmende schützen und konkrete Verbesserungen schaffen. Mindestlöhne setzen die soziale Untergrenze, starke GAV gehen darüber hinaus. Das Urteil aus Lausanne stärkt Kantone und Gemeinden, die Verantwortung übernehmen wollen. Für den VPOD Aargau/Solothurn ist klar: Faire Löhne entstehen nicht von selbst. Sie brauchen starke Gesamtarbeitsverträge, klare Vorgaben bei öffentlichen Geldern und den politischen Willen, gute Arbeit auch gut abzusichern.