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Überparteiliche Allianz sagt Nein zur Mitte-Initiative

(eing.) In der Aargauer Politik gibt es eine überparteliche Ablehnung der Volksinitiative «Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare – Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen». Eine gemeinsame Stellungnahme wird im Folgenden wiedergegeben. 

Die Aargauer Parteien FDP, SP, Grüne und GLP sowie Städteverband und Swissmem stellen sich gegen die Volksinitiative «Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare – Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!» Am 8. März 2026 hat die Schweizer Stimmbevölkerung das Bundesgesetz für die Individualbesteuerung mit über 54% angenommen. Damit wurde die Heiratsstrafe endlich abgeschafft: Künftig soll jede Person unabhängig vom Zivilstand ihr eigenes Einkommen und Vermögen versteuern. Die Umsetzung ist spätestens auf den 1. Januar 2032 vorgesehen. Die neue Initiative stellt diesen eingeschlagenen Weg infrage und will die gemeinsame Besteuerung von Ehepaaren bei der direkten Bundessteuer in der Verfassung verankern.

Die überparteiliche Allianz spricht sich gemeinsam gegen die Initiative zur Ehepaarbesteuerung aus. Trotz unterschiedlicher politischer Ausgangspunkte teilen sie die Einschätzung, dass die Initiative neue steuerliche Ungleichheiten schafft, die Umsetzung der bereits beschlossenen Steuerreform erschwert und bei Kantonen und Gemeinden zusätzlichen administrativen Aufwand verursacht.

Zwei Steuersysteme bedeuten mehr Bürokratie

Die Initiative verlangt die gemeinsame Besteuerung von Ehepaaren beim Bund, während für Kantone und Gemeinden die beschlossene Individualbesteuerung bestehen bleibt. Ohne erneute Gesetzesänderung müssten die Steuerverwaltungen deshalb ab 2032 zwei unterschiedliche Besteuerungsmodelle parallel anwenden: beim Bund das Ehepaar als Einheit, bei Kanton und Gemeinde jede Person einzeln. Sämtliche Prozesse und Informatiksysteme müssten beide Modelle abbilden und aufeinander abstimmen. Das schafft zusätzliche Komplexität bei der Zuordnung von Einkommen und Abzügen sowie bei der Prüfung der Veranlagungen. Dieser Mehraufwand bindet Personal und öffentliche Mittel. Mit der bereits beschlossenen Individualbesteuerung gilt hingegen auf allen Staatsebenen für alle Steuerpflichtige lebenslang dasselbe Besteuerungsprinzip: «ein Einkommen, eine Steuererklärung».

Erneuter Systemwechsel schafft Unsicherheit

Die Umsetzung der Individualbesteuerung ist bereits beschlossen. Kantone und Gemeinden bereiten die notwendigen gesetzlichen, organisatorischen und technischen Anpassungen vor. Eine Annahme der Initiative würde diese Arbeiten nicht einfach hinfällig machen. Vielmehr müsste das Parlament eine neue gesetzliche Lösung erarbeiten. Dabei ist völlig offen, welches Modell letztlich zur Anwendung käme: ein Teilsplitting, ein Vollsplitting oder eine alternative Steuerberechnung. Die konkreten Auswirkungen auf Steuerpflichtige, öffentliche Haushalte und Verwaltungen sind damit unklar. Es drohen Verzögerungen, zusätzliche Umstellungskosten und eine lange Phase steuerpolitischer Unsicherheit.

Hohe Steuerausfälle – offene Finanzierung

Je nach konkreter Ausgestaltung rechnet die Initiative mit erheblichen Mindereinnahmen bei der direkten Bundessteuer. Die offiziellen Schätzungen bewegen sich in einer Bandbreite von rund 680 Millionen bis zu 3 Milliarden Franken jährlich. Diese Einnahmeausfälle müssen in den öffentlichen Haushalten aufgefangen werden. Denkbar wären geringere staatliche Leistungen, zusätzliche Verschuldung oder eine anderweitige Kompensation. Aus Sicht der überparteilichen Allianz ist deshalb auch die Verteilungsfrage zentral: Wer profitiert von den Steuerentlastungen, und wer trägt die finanziellen Folgen?

Nein zu neuen Ungleichbehandlungen

Die Individualbesteuerung verfolgt das Ziel, die Besteuerung vom Zivilstand zu entkoppeln. Die Initiative hält hingegen an der gemeinsamen Besteuerung von Ehepaaren bei der direkten Bundessteuer fest. Damit entstehen neue Abgrenzungsfragen zwischen verheirateten und unverheirateten Paaren. Je nach gewähltem Modell können sich die steuerlichen Auswirkungen erheblich unterscheiden. Auch die Situation von Alleinerziehenden und Konkubinatspaaren muss dabei berücksichtigt werden. Eine Steuerreform sollte die unterschiedlichen Lebens- und Familienmodelle möglichst gleich behandeln und keine neuen Benachteiligungen schaffen.

Individualbesteuerung stärkt Erwerbsanreize und wirtschaftliche Eigenständigkeit

Die Individualbesteuerung verändert auch die Erwerbsanreize. Bei einer gemeinsamen Besteuerung können zusätzliche Erwerbseinkommen des zweiten Elternteils beziehungsweise des zweiten Ehepartners stärker belastet werden. Die individuelle Besteuerung schafft demgegenüber einen direkteren Zusammenhang zwischen zusätzlicher Erwerbsarbeit und dem verfügbaren Einkommen. Das ist insbesondere mit Blick auf die Erwerbstätigkeit von Frauen, die wirtschaftliche Eigenständigkeit und den Fachkräftebedarf von Bedeutung. Eine Rückkehr zur gemeinsamen Besteuerung auf Bundesebene würde diesen Systemwechsel teilweise relativieren.

Überparteiliche Zusammenarbeit für Verlässlichkeit

Dass sich Vertreterinnen und Vertreter von FDP, SP, Grünen und GLP wie auch des Städteverbands und Swissmem gemeinsam äussern, ist Ausdruck einer gemeinsamen institutionellen und gesellschaftlichen Verantwortung. Unterschiedliche politische Überzeugungen schliessen nicht aus, dass man sich bei grundlegenden Fragen der Steuerpolitik auf gemeinsame Anliegen verständigen kann. Im Zentrum stehen dabei drei Punkte: ein möglichst einheitliches und verständliches Steuersystem, verlässliche Rahmenbedingungen für Kantone und Gemeinden sowie eine faire Behandlung unterschiedlicher Lebensmodelle.

Sabina Freiermuth:
«Zurück auf Feld eins? Nein. Das Bundesparlament hat Wichtigeres zu tun als beschlossene Reformen aufzuwärmen. Politik braucht den Mut zu Entscheidungen – und nicht die Lust am endlosen Wiederverhandeln. »
Dr. Lucia Engeli:
«Die Initiative hält an steuerlichen Ungleichheiten zwischen verheirateten und unverheirateten Paaren fest und verhindert auf Bundesebene die bereits beschlossene Besteuerung unabhängig vom Zivilstand.»
Irène Kälin:
«Steuerliche Fairness muss für alle gelten – unabhängig davon, wie Menschen leben und ihre Familie gestalten. Fairness darf nicht beim Trauschein Halt machen. Es braucht weder einen Ehe- noch einen Konkubinatsbonus.»
Philippe Kühni:
«Bis zu drei Milliarden Franken weniger Einnahmen sind kein Pappenstiel – die Rechnung dafür bezahlen am Ende wir alle. Es ist unverantwortlich, erneut eine Initiative anzunehmen, bei der wir nicht wissen, was deren finanzielle Auswirkungen sind.»
Dr. Hanspeter Hilfiker:
«Unsere Städte und Gemeinden brauchen Planungssicherheit statt steuerpolitischer Zusatzschlaufen. Die Verwaltungen müssen umsetzen können, statt bereits beschlossene Reformen immer wieder neu aufrollen zu müssen.»
Yannick Berner:
«Statt die beschlossene Individualbesteuerung umzusetzen, drohen neue Diskussionen, neue Kosten und neue Verzögerungen. Wer dem Fachkräftemangel entgegenwirken will, muss Planungssicherheit schaffen statt neuer Systemkonflikte.»