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Juso Aargau: «Eine Entschuldigung, die nichts kostet»:

(juso) Regierungsrat Dieter Egli hat sich bei den Betroffenen im Fall Untersiggenthal entschuldigt und erklärt, das Migrationsamt habe rechtlich korrekt gehandelt. Die Juso Aargau nimmt dazu in ihrer Medienmitteilung Stellung.

«Damit hält der Kanton weiterhin an der Wegweisungsverfügung fest, das Ermittlungsverfahren gegen die betroffene Mutter wurde nie öffentlich zurückgenommen, und die Aufarbeitung bleibt in den Händen genau jener Verwaltung, die nach Auffassung ihres eigenen Departementsvorstehers rechtlich korrekt gehandelt hat. Eine Entschuldigung, die keine einzige Verfügung aufhebt, ist keine Wiedergutmachung, sondern Öffentlichkeitsarbeit», schreibt die Juso. Die jungsozialistische Partei, die am 24. Juli sechs Forderungen gestellt hat, verlangt jetzt drei Handlungen, die der Kanton diese Woche vornehmen kann: Die Wiedererwägung der Wegweisungsverfügung, einen positiven Härtefallantrag an das Staatssekretariat für Migration und die Erklärung, dass der Kanton kein Interesse an der Strafverfolgung der überlebenden Mutter hat. «Der zuständige Regierungsrat sieht kein Behördenversagen, nimmt die Gemeinde in Schutz und verteidigt den Wegweisungsentscheid als rechtlich korrekt. Gleichzeitig räumt er ein, das Resultat sei für die Betroffenen fatal gewesen, und stellt fest, dass das Amt für Migration und Integration den Fall aufgrund neuer Erkenntnisse heute anders beurteile. Beides zusammen ergibt eine bemerkenswerte Position: Man beurteilt den Fall heute anders – und hält an der Verfügung fest, die auf der früheren Beurteilung beruht», heisst es in der Medientmitteilung. 

Auf die Forderung der JUSO nach einem Rückzug der Wegweisung antwortete der Regierungsrat, dass der Kanton derzeit keine Härtefallbewilligung erteilen könne, weil die Beschwerde beim Verwaltungsgericht hängig sei. «Das ist nur die halbe Wahrheit. Eine Behörde ist einem Verfahren über ihre eigene Verfügung nicht ausgeliefert», so die Juso. Das Aargauer Verwaltungsrechtspflegegesetz kennt die Wiedererwägung, und das Aargauer Verwaltungsgericht hat ausdrücklich festgehalten, dass es einer Vorinstanz offensteht, die Anträge in einer Beschwerde neu abzuwägen und ihnen zu entsprechen, den eigenen Entscheid zu widerrufen und neu zu verfügen. Der Kanton ist in diesem Verfahren nicht Zuschauer: Es ist seine eigene Verfügung, über die verhandelt wird.

Damit dem Regierungsrat keine Ausrede mehr bleibt, stellt die Juso gestaffelt klar, was möglich ist:

1. Das Amt für Migration und Integration zieht die Wegweisungsverfügung in Wiedererwägung und hebt sie auf.

2. Ist dafür der Verfahrensstand zu weit fortgeschritten, erklärt der Kanton dem Verwaltungsgericht, dass er an seinem Antrag nicht festhält und die Gutheissung der Beschwerde beantragt. Dagegen gibt es kein prozessuales Argument. Eine juristische Partei kann jederzeit aufhören, etwas zu verteidigen, woran sie selbst nicht mehr glaubt.

3. Der Kanton unterbreitet dem Staatssekretariat für Migration einen positiven Antrag auf eine Härtefallbewilligung. Das Verfahren ist nämlich asymmetrisch aufgebaut: Ein Nein kann der Aargau in alleiniger Zuständigkeit verfügen, für ein Ja braucht es zusätzlich die Zustimmung des Bundes. Der Kanton hätte also lediglich einen Antrag nach Bern schicken müssen, über den anschliessend das Staatssekretariat entschieden hätte. Genau darin liegt der eigentliche Skandal: Diesen Antrag hat der Aargau nie gestellt. Er hat die Betroffenen abgewiesen, ohne dem Bund je die Gelegenheit zu geben, es anders zu sehen.

Wer seit bald zwei Jahren an dieser Verfügung festhält, hat sich nicht entschuldigt, sondern bedauert. «Eine Entschuldigung, die keine politischen und rechtlichen Konsequenzen nach sich zieht, ist keine Entschuldigung. Sie ist eine Inszenierung einer vermeintlichen Verantwortungsübernahme: aufpolierte PR für den Regierungsrat», prangert Sophie Heinimann, Vorstandsmitglied der JUSO Aargau, an.

Das Amt für Migration und Integration hat die Kantonspolizei gegen eine Betroffene ermitteln lassen, weil sie die Behörden getäuscht haben soll – nachdem sie schwerste Sexualdelikte angezeigt hatte. Der Regierungsrat kann ein Strafverfahren nicht einstellen, das ist Sache der Staatsanwaltschaft. Er kann aber als jene Behörde, welche die Ermittlungen ausgelöst hat, erklären, dass der Kanton kein Interesse an der Strafverfolgung dieser Frau hat, und er kann dies der Staatsanwaltschaft mitteilen. Die JUSO Aargau fordert ihn dazu auf. Zusätzlich sind die vorenthaltenen Sozialhilfeleistungen nachzuzahlen und eine Entschädigung durch Kanton und Gemeinde zu prüfen.

Der Regierungsrat lässt den Fall verwaltungsintern aufarbeiten, nachdem er öffentlich festgehalten hat, es liege kein Behördenversagen vor. Das Ergebnis dieser Prüfung steht fest, bevor sie beginnt. Die Jusos halten an der Forderung nach einer unabhängigen externen Administrativuntersuchung fest, mit öffentlichem Bericht, klarer Zuweisung von Verantwortung und der Bereitschaft, personelle Konsequenzen zu ziehen. Und sie sagen deutlich, was passiert, wenn der Regierungsrat sie verweigert: Dann ist es Aufgabe der Aufsichtskommission des Grossen Rats, den Fall an sich zu ziehen. Die Kontrolle über die Aufarbeitung des eigenen Versagens gehört nicht in die Hände der Verwaltung, die es zu verantworten hat.

Die Juso Aargau fordert:

1. Gewaltbetroffenheit begründet einen schwerwiegenden persönlichen Härtefall. Der Regierungsrat legt dies für die kantonale Praxis verbindlich fest.

2. Meldungen der Sozialdienste sind bei Anhaltspunkten auf Gewaltbetroffenheit zwingend mit einer Einschätzung der Opferhilfe zu versehen – damit keine Behörde mehr entscheidet, ohne zu wissen, worüber sie entscheidet.

3. Bei dokumentierter Betroffenheit von häuslicher oder sexualisierter Gewalt ist eine Wegweisung unzumutbar. Der Kanton verzichtet in diesen Fällen auf Wegweisungsverfahren.

4. Sozialhilfebezug, der unmittelbar auf erlittene Gewalt zurückgeht, darf nicht zum Verlust des Aufenthaltsrechts führen.

Diese Punkte werden als Vorstoss in den Grossen Rat gelangen. Der Verweis auf Bundesrecht wird dann nicht mehr helfen, denn es geht um kantonale Praxis, kantonales Ermessen und kantonale Weisungen.