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Aargau: Regierungsrat sieht Handlungsbedarf bei der Finanzierung der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung

(pd) Das Departement Gesundheit und Soziales (DGS) hat im Auftrag des Regierungsrats verschiedene Finanzierungsmodelle für die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung geprüft, darunter auch eine mögliche Mit- beziehungsweise Anschubfinanzierung durch den Kanton.

Ein Bericht, den das DGS zusammen mit dem externen Partner econcept AG erarbeitet hat, zeigt auf, dass die Reduktion der Elterntarife in der familien- und schulergänzenden Betreuung die Erwerbsquote erhöhen und dem Fachkräftemangel entgegenwirken kann. Der Regierungsrat hat das DGS unter Berücksichtigung des Bundesgesetzes über die Unterstützung der institutionellen familienergänzenden Kinderbetreuung (UKibeG) sowie der Änderungen des Familienzulagengesetzes (FamZG) mit der Ausarbeitung des Anhörungsberichts zu einer befristeten Anschubfinanzierung für schulergänzende Betreuungsangebote sowie zur Variante Betreuungszulage beauftragt.

Das DGS hat den Bericht «Entwicklung Vereinbarkeitspolitik im Kanton Aargau: mögliche Finanzierungsvarianten (2026)» auf der Grundlage des Entwicklungsleitbilds 2025–2034 in enger Zusammenarbeit mit den Gemeinden, den Wirtschaftsverbänden AIHK und AGV sowie unter Einbezug von externen Fachpersonen erarbeitet. Dabei hat das DGS die Entwicklungen auf nationaler Ebene, insbesondere im Hinblick auf das UKibeG sowie die Änderungen des FamZG in Bezug auf die Betreuungszulage in die Arbeiten einbezogen.

Die Ergebnisse des Berichts zeigen: Eine bezahlbare und verlässliche Kinderbetreuung kann die Attraktivität des Kantons stärken und zur Milderung des Fachkräftemangels beitragen. Gemäss einer Schätzung des DGS auf Grundlage von Steuerdaten beteiligen sich im Kanton Aargau die Gemeinden mit rund 23,8 Millionen Franken (14 Prozent) an den Kosten der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung. Die Eltern tragen rund 146,2 Millionen Franken (86 Prozent) der Gesamtkosten.

Positiver Effekt auf Erwerbsquote
Die Verfügbarkeit eines bedarfsgerechten und bezahlbaren Angebots stellt einen wichtigen Erwerbsanreiz dar. Die Reduktion der Elterntarife führt – auch auf lange Sicht – zu einer erhöhten Erwerbsbeteiligung vor allem der Mütter. Auf diese Weise kann die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung einen wichtigen Beitrag leisten, den Bedarf an Fachkräften zu sichern. Dies zeigen diverse Studien aus der Schweiz sowie auch die Elternbefragung in elf Gemeinden des Kantons Aargau (2023). Deshalb ist bei einer Senkung der Elterntarife eine stärkere Erwerbsbeteiligung zu erwarten. Damit würden dem Arbeitsmarkt weniger Arbeitskräfte verloren gehen und eine höhere Erwerbsquote würde sich auch positiv auf die Steuereinnahmen auswirken.

Kombination von Anschubfinanzierung und Betreuungszulage
Die im Bericht erarbeiteten Grundlagen und die Vorschläge für Finanzierungsmodelle inklusive Kosten- und Wirkungsanalyse bilden eine fundierte Basis für die weiteren Arbeiten. Im Zentrum steht dabei die Frage, wie die künftige Finanzierung der Kinderbetreuung ausgestaltet wird und welche Akteure welche Anteile der Kosten übernehmen sollen. Der Regierungsrat hat das DGS vor diesem Hintergrund beauftragt, den Bericht «Entwicklung Vereinbarkeitspolitik im Kanton Aargau: mögliche Finanzierungsvarianten» zu publizieren und einen Anhörungsbericht zu erarbeiten. Dieser soll auf eine befristete Anschubfinanzierung für schulergänzende Betreuungsangebote sowie auf das Modell der Betreuungszulage fokussieren. Mit der Kombination von Anschubfinanzierung und Betreuungszulage bleibt die Gemeindeautonomie hoch, die Eltern können entlastet werden und gleichzeitig kann der tiefe Versorgungsgrad im Bereich der schulergänzenden Betreuung mittels einer befristeten Anschubfinanzierung von Plätzen gezielt erhöht werden. Der Anhörungsbericht wird, was die Finanzierung angeht, auf das neue Bundesgesetz UKiBeG und das angepasste FamZG ausgerichtet sein.

Die Anhörung startet frühestens im 1. Halbjahr 2027.