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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 23-2026

Baugesuch 2026-21

Bauherrschaft und Grundeigentümer/-in: Pao­nessa Nadia und Saverio, Im Walki 1, 4314 Zeiningen; Projektverfasser/-in: Aqua Emotion AG, Kreuzackerstrasse 3, 4622 Egerkingen; Bauvorhaben: Neubau Gartenschwimmbad; Lage: Im Walki 1, Parzelle 2257; Kant. Zustimmung: nicht erforderlich. Die Baugesuchsunterlagen liegen vom 04. Juni 2026 bis am 03. Juli 2026 während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten auf der Bauverwaltung Zeiningen zur Einsichtnahme auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich, mit Begründung und Antrag beim Gemeinderat Zeiningen einzureichen.

Abstimmungswochenende –
Urnenöffnungszeiten

Die Urne für die Abstimmungen ist am Sonntag, 14. Juni 2026 von 9.00 Uhr bis 9.30 Uhr in der Gemeindekanzlei aufgestellt. Wir machen darauf aufmerksam, dass bei brieflicher Stimmabgabe der Stimmrechtsausweis zwingend zu unterschreiben ist, die Stimm- und Abstimmungszettel in das amtliche Stimmzettelkuvert und dieses zusammen mit dem Stimmrechtsausweis in das Zustell- und Antwortkuvert zu legen ist. Bei Fehlen der Unterschrift oder wenn der Stimmrechtsausweis im Stimmzettelkuvert liegt, muss die briefliche Stimmabgabe als ungültig erklärt werden.

Schliessung der alten Mehrzweckhalle Mitteldorf

Im Hinblick auf den Umzug aller Nutzer/innen der alten Mehrzweckhalle in das neue Mehrzweckgebäude im August/September 2026, hat der Gemeinderat beschlossen, die alte Mehrzweckhalle Mitteldorf per 30. September 2026 zu schliessen. Ab diesem Zeitpunkt wird das Gebäude nicht mehr beheizt und steht für die bisherige Nutzung nicht mehr zur Verfügung. Alle Vereine sowie Nutzerinnen und Nutzer werden gebeten, ihre in der alten Mehrzweckhalle eingelagerten Materialien und Gegenstände bis spätestens 31. März 2027 vollständig zu räumen. Es wird darauf hingewiesen, dass ab 1. April 2027 eine kostenpflichtige Räumung beziehungsweise Entsorgung von allfällig verbliebenen Gegenständen durch die Gemeinde erfolgt. Die daraus entstehenden Kosten werden den jeweiligen Verantwortlichen in Rechnung gestellt. Für die fristgerechte Räumung und das entgegengebrachte Verständnis dankt der Gemeinderat. Bei Fragen zur Räumung steht die Gemeindeverwaltung gerne zur Verfügung. Wir wünschen allen Nutzer/innen einen erfolgreichen Umzug und viel Freude in den neuen Räumlichkeiten! Der Gemeinderat

Orientierung über das Zurückschneiden von Sträuchern und Bäumen entlang von öffentlichen Gemeindestrassen

Gemäss § 109 Abs. 2 des kantonalen Baugesetzes (BauG) sind LiegenschaftsbesitzerInnen dafür verantwortlich, dass die auf ihrem Grundstück befindenden Einfriedigungen, Bäume und Sträucher die öffentliche Strasse, den Verkehr und Strassenverkehrssicherheit nicht beeinträchtigen. Die Bäume und Sträucher müssen deshalb bis auf die Parzellengrenze zur Strasse (Fahrbahnrand) und auf ein Lichtraumprofil von mindestens 4.50 m über der Fahrbahn, bzw. 2.50 m über dem Trottoir zurückgeschnitten werden. Insbesondere im Bereich der öffentlichen Beleuchtung und bei Straßen Signalen ist auf eine ausreichende Freistellung zu achten. Da noch einige Vögel brüten, bitten wir Sie, beim Rückschnitt zu achten, dass Rückschnitte nur dort wo nötig (wie vorstehend erwähnt) und Rodungen nur ausserhalb der Brutzeit zwischen September und März vorgenommen werden.

Baupublikation

Bauherrschaft und Grundeigentümer: Bau1559 GmbH, Unterdorfstrasse 19, 4323 Wallbach. Projektverfasser: Häseli Holzbaulösungen AG, Hornusserstrasse 5, 5079 Zeihen. Bauvorhaben: Teilabbruch Wohngebäude. Lage: Unterdorfstrasse 14; Parzellen Nr. 257. Die Gesuchsunterlagen liegen auf der Gemeindeverwaltung öffentlich auf und können während den Bürozeiten eingesehen werden. Wer ein eigenes, schutzwürdiges Interesse geltend machen kann und für Einwendungen legitimiert ist, kann bis am 06.07.2026 gegen das Baugesuch beim Gemeinderat, Zentrumstrasse 11, 4323 Wallbach, schriftlich Einwendung erheben. Allfällige Einwendungen hätten einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Bauverwaltung

Baupublikation

Bauherr und Grundeigentümer: Vogel André, Unterdorfstrasse 17, 4323 Wallbach. Projektverfasser: Häseli Holzbaulösungen AG, Hornusserstrasse 5, 5079 Zeihen. Bauvorhaben: Neubau Betriebsleiterwohnhaus; Erweiterung Milchviehstall; Neubau Kälberstall, Mist- u. Güllenlager, Waschplatz. Lage: Oberschluckweg, Parzellen Nr. 596 und 609, Landwirtschaftszone. Die Gesuchsunterlagen liegen ab Publikation im Kantonalen Amtsblatt während 30 Tagen auf der Gemeindeverwaltung öffentlich auf und können während den Bürozeiten auf der Bauverwaltung eingesehen werden. Wer ein eigenes, schutzwürdiges Interesse geltend machen kann und zur Einwendung legitimiert ist, kann bis am 06.07.2026 gegen das Baugesuch beim Gemeinderat, Zentrumstrasse 11, 4323 Wallbach, schriftlich Einwendung erheben. Allfällige Einwendungen hätten einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Das Bauvorhaben erfordert die Zustimmung des Kant. Departements BVU, Abt. für Baubewilligungen. Bauverwaltung

Entsorgung auf dem Werkhof

Donnerstag, 4. Juni, von 16 bis 18 Uhr; Samstag, 6. Juni, von 9 bis 11 Uhr. Jeden Donnerstag und jeden 1. Samstag im Monat (ausser Feier­tage oder nach Feiertagen), Entsorgung im Werkhof. Weitere Angaben entnehmen Sie dem Recyclingkalender unter «Sie bringen...». Besten Dank! Gemeinderat und GAF

Kunststoffsammlung

Donnerstag, 11. Juni. Die Sammelsack-Verkaufsstelle ist der Volg Zeiningen. GAF

Geschichtenstunde in der Bibliothek Zeiningen

Am Montag, 8. Juni, um 16 Uhr findet die beliebte Geschichtenstunde für Kinder von 3 bis 6 Jahren statt. Mit Dorothea Schneiter erleben die Kinder und ihre Begleitpersonen die Welt der Sprache und der Bücher und erfahren, wie spannend die Geschichtenwelten sein können. Der Eintritt ist kostenlos. Eine Anmeldung ist nicht notwendig.