Folgende Personen haben bei der Gemeindeverwaltung Böztal ein Gesuch um ordentliche Einbürgerung gestellt: • Kraft Ronny, 1975, männlich, Deutschland, Hilterain 182, 5077 Elfingen • Kraft Lorien, 2017, männlich, Deutschland, Hilterain 182, 5077 Elfingen. Jede Person kann innert 30 Tagen seit der amtlichen Publikation, d.h. bis zum 17. Oktober 2026, dem Gemeinderat eine schriftliche Eingabe zum Gesuch einreichen. Diese Eingaben können positive wie negative Aspekte enthalten. Der Gemeinderat wird die Eingaben prüfen und in seine Beurteilung einfliessen lassen.
Aushilfsstelle Reinigung Schulhäuser
Für die Reinigung unserer Schulhäuser suchen wir per 1. Oktober 2026 bis 31. Dezember 2026 eine zuverlässige Person für die Unterstützung des Reinigungsteams. Arbeitszeiten: • Mittwochnachmittag, 4 Stunden • Freitagnachmittag, 3 Stunden • Total 7 Stunden pro Woche. Sie arbeiten gerne selbstständig, sind zuverlässig und haben Freude an einem sauberen Umfeld? Dann freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme. Bei Interesse melden Sie sich direkt bei Stefan Bischofberger, Leiter Hausdienste, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.
Baugesuche
Hornussen, 15. September 2026. Publikation und öffentliche Auflage gemäss § 60 Baug und § 35 AbauV. • Bauherrschaft: Köhler Thomas und Yvonne, Schulstrasse 4, 5076 Bözen; Projektverfasser: Köhler Thomas, Dipl. Bauing. FH, Schulstrasse 4, 5076 Bözen; Grundeigentümer: Köhler Thomas und Yvonne, Schulstrasse 4, 5076 Bözen; Bauobjekt: Einbau Klimagerät (Split-Anlage); Ortslage: Parzelle Bözen Nr. 2068, Schulstrasse 4, 5076 Bözen. Öffentliche Auflage vom 18. September 2026 bis 19. Oktober 2026 im Büro der Bauverwaltung, Schulstrasse 79, 5075 Hornussen; Terminvereinbarung notwendig. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich dem Gemeinderat Böztal einzureichen. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Der Einwand muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf einen Einwand, der diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Hornussen, 17. September 2026. Gemeinderat